Behandlungskosten
Privat versicherte Patienten / Beihilfestellen
Aufgrund meiner Approbation wird von privaten Krankenkassen sowie Beihilfestellen meist ein wesentlicher Teil bzw. der komplette Teil der Behandlungskosten übernommen.
Dabei ist Kostenübernahme von Ihren individuellen Vertragsbedingungen abhängig. Möglicherweise ist die Zahl der Sitzungen beschränkt oder die Kostenerstattung erfolgt nur bis zu einem bestimmten Steigerungssatz bzw. prozentual oder gestaffelt. Informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung über die individuellen Bedingungen Ihrer Krankenkasse/ Beihilfestellen.
Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, analog der GOÄ). Die Kosten hängen von den im Einzelfall erbrachten Leistungen und der Komplexität des Behandlungsanliegens ab.
Selbstzahler
Die Behandlungskosten können auch von Ihnen selbst getragen werden. Die Krankenkasse erfährt in diesem Fall nichts von der erfolgten Behandlung. Im Fall von Psychotherapie wird bei Selbstzahlern ebenfalls über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet.
Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, analog der GOÄ). Die Kosten hängen von den im Einzelfall erbrachten Leistungen und der Komplexität des Behandlungsanliegens ab.
Gesetzlich versicherte Patienten
Die Kosten werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.