Behandlungskosten

Dies ist eine Privatpraxis

Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, analog der GOÄ). Die Kosten hängen von den im Einzelfall erbrachten Leistungen und der Komplexität des Behandlungsanliegens ab.

Privat versicherte Patienten / Beihilfestellen

Aufgrund meiner Approbation wird von privaten Krankenkassen sowie Beihilfestellen meist ein wesentlicher Teil bzw. der komplette Teil der Behandlungskosten übernommen.
Dabei ist Kostenübernahme von Ihren individuellen Vertragsbedingungen abhängig. Möglicherweise ist die Zahl der Sitzungen beschränkt oder die Kostenerstattung erfolgt nur bis zu einem bestimmten Steigerungssatz bzw. prozentual oder gestaffelt. Informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung über die individuellen Bedingungen Ihrer Krankenkasse/ Beihilfestellen.
 

Selbstzahler

Die Behandlungskosten können auch von Ihnen selbst getragen werden. Die Krankenkasse erfährt in diesem Fall nichts von der erfolgten Behandlung. Im Fall von Psychotherapie wird bei Selbstzahlern ebenfalls über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet.


Gesetzlich versicherte Patienten 

Von gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten nur in Ausnahmefällen übernommen. Gerne können Sie sich jedoch als Selbstzahler in der Praxis vorstellen.

 

 

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